Periotest zur Prüfung/Feststellung der Primärstabilität eines Zahnes/Implantats

Behandlungsbereich

Implantologie

Beschreibung

Periotest zur Prüfung/Feststellung der Primärstabilität eines Zahnes/Implantats gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Bemerkung

Der Periotest ist ein elektromechanisches Meßverfahren bei dem sich die Größe der parodontalen Belastung von Zähnen oder Implantaten bestimmen lässt. Die Periotest-Werteskala erstreckt sich von -8 bis +50. Je kleiner der Periotest-Wert, desto größer die Stabilität

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen

Kommentare / Hinweise

Da der Periotest weder in die GOZ 2012 aufgenommen wurde, noch in der GOÄ geregelt ist, ist eine Analogberechnung gem. § 6 Abs. 1 GOZ möglich und zulässig:

Das Amtsgericht (AG) Köln erachte mit Urteil vom 24.11.2015 (Az.: 146 C 113/14) die Berechnung der GOZ-Nr. 4005 analog für die Erhebung und Durchführung des Periotest als angemessene Vergütung für eine zweifelsfrei selbständige, nicht mehr in der GOZ enthaltene Leistung. Die Periotestmessung war auch als indiziert anzusehen, da die Einheilung der Implantate mit Problemen verbunden war.

Das Landgericht (LG) Duisburg (Urt. v. 14.02.2017, Az.: 1 O 86/16) und das Oberlandesgericht(OLG) Düsseldorf (Urt. v. 25.10.2019, Az.: I-4 U 70/17) haben entschieden, dass für eine elektromechanische Parodontaldiagnostik (Periotest) die GOZ-Nr. 0070 analog abgerechnet werden kann, weil es sich um eine vergleichbare Leistung im Sinne des § 6 Abs. 1 GOZ handelt.

Des Weiteren stellt das Landgericht (LG) Düsseldorf mit Urteil vom 08.03.2022 (Az.: 11 O 265/13) fest, dass nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Berechnung der GOZ-Nr. 4000 analog für den Periotest versicherungsrechtlich zu erstatten ist.

Welche nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung aus der GOZ bzw. GOÄ als „Analogleistung" herangezogen wird, liegt allein im Ermessen des Zahnarztes, da nur er Aufwand/Behandlungsdauer und somit die Gleichwertigkeit einer Leistung beurteilen kann.

Kommentarquelle:
Juradent