Autor: admin am Mi, 10/10/2018 - 16:41
Unter die Bema-Nummern 13a bis 13d fallen in der Frontbezahnung bei allen Patientengruppen Versorgungen von Zahndefekten mit anerkannten plastischen Füllmaterialien. Das sind in den Frontzähnen Glasionomere, Kompomere und Komposite. Diese Materialien zur direkten Kavitätenversorgung werden unterschiedlich an der Zahnsubstanz verankert: makromechanisch durch konventionelle Unterschnittpräparation, mikromechanisch durch Konditionierung (Säure-Ätz- oder Strahltechnik) und häufig durch Adhäsivtechnik.
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