Ä85 Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä85
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung

Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit

Abrechnungsart
GOÄ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
500
Faktor
(1.0) 28.12 €
(2.3) 64.68 €
(3.5) 98.42 €
Abrechnungsbestimmungen

Für ein gerichtliches Gutachten kann die Ä85 nicht berechnet werden, da hier das „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz“ (JVEG) eintritt.
Neben der Ä85 dürfen Portokosten und ggf. auch Versandkosten gemäß § 10 Abs. 1 Punkt 2 GOÄ berechnet werden.

Die aufwendige schriftliche gutachterliche Äußerung gemäß Ä 85 sollte neben der Darstellung des Sachverhaltes auch die ärztliche Beurteilung des Sachverhaltes und eine Begründung für die medizinische Folgerung beinhalten.