GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit
Abrechnungsart
GOÄ
Privat abrechnen
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
Für ein gerichtliches Gutachten kann die Ä85 nicht berechnet werden, da hier das „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz“ (JVEG) eintritt.
Neben der Ä85 dürfen Portokosten und ggf. auch Versandkosten gemäß § 10 Abs. 1 Punkt 2 GOÄ berechnet werden.
Leistungsinhalt
Die aufwendige schriftliche gutachterliche Äußerung gemäß Ä 85 sollte neben der Darstellung des Sachverhaltes auch die ärztliche Beurteilung des Sachverhaltes und eine Begründung für die medizinische Folgerung beinhalten.