GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
Abrechnungsart
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
keine
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Der schriftliche Diätplan muss individuell auf den Patienten ausgerichtet sein. Vorgefertigte, standardisierte Pläne sind nicht berechnungsfähig.
- Die Berechnung einer ausführlichen Ernährungsberatung ist weder in der GOZ noch GOÄ geregelt. Diese Leistung kann nach § 6 Abs. 1 GOZ (analog) berechnet werden.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss