Ä76 Schriftlicher Diätplan

GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
Ä76
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung

Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt

Abrechnungsart
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
70
Faktor
(1.0) 3.94 €
(2.3) 9.05 €
(3.5) 13.78 €
Abrechenbar je
je Inanspruchnahme
Abrechnungsbestimmungen

keine

Kommentartext
  1. Der schriftliche Diätplan muss individuell auf den Patienten ausgerichtet sein. Vorgefertigte, standardisierte Pläne sind nicht berechnungsfähig.
  2. Die Berechnung einer ausführlichen Ernährungsberatung ist weder in der GOZ noch GOÄ geregelt. Diese Leistung kann nach § 6 Abs. 1 GOZ (analog) berechnet werden.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss