FU Pr Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind
Die Leistung beschreibt die praktische Anleitung und Unterweisung einer Betreuungspersonen zu Mundhygiene beim Kind zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2h SGB V
Der EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2h1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem EBM Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen.
Die Leistung beschreibt die praktische Anleitung und Unterweisung einer Betreuungspersonen zu Mundhygiene beim Kind zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
a) Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
FUZ2 Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat, jeweils eine
FUZ3: Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Die Leistung beschreibt die Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
FUZ4 Früherkennungsuntersuchung vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat
Die Leistung beschreibt die Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
FUZ5 Früherkennungsuntersuchung vom 49. bis zum vollendeten 60. Lebensmonat
Die Leistung beschreibt die Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
FUZ6 Früherkennungsuntersuchung vom 61. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
Versorgung eines Zahnes mit einem gegossenen Stiftaufbau im zweizeitigem Verfahren
Mundhygienestatus
Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen