98h/1 Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98g zusätzlich – nicht bei Interimsprothesen –bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung
Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Bewertungszahlen nach Nr. 96 oder Nr. 98 g zusätzlich (nicht bei Interimsprothesen)
h/1 bei Verwendung von einer Halte- und Stützvorrichtung