Fallbeschreibung / Dokumentation
Erweiterung des Modellguß um die Zähne und Neuplanung einer gegossenen Halte- und Stützvorrichtung am Zahn 44 inl. Abformung
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Abrechnungstabelle
| Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | 
| 04.07. | UK | BEMA 100b(i) | Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) | 1 | 
| 04.07. | 44 | BEMA 98h/1 | Verwendung von gegossenen Halte- und Stützvorrichtungen | 1 | 
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
Abrechnungsbereiche
Hinweise zur Abrechnung
    für Erweiterungen im Metallbereich
   für neugeplante gegossene Halte- und Stützvorrichtungen nach den BELII Nrn. 204 1 und 203 1
abrechnungsfähig
   Versorgungsform:
   Regelversorgung
   löst folgende Festzuschüsse aus
   1x 6.5
   3 x 6.5.1
Kommentar des G-BA:
Befund-Nr. 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund-Nr. 6.5 ansetzbar, wenn mehr als ein Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist Befund-Nr. 6.5.1 für jeden weiteren zu erweiterten Zahn ansetzbar.
Für die Erneuerung oder Wiederbefestigung von Prothesenzähnen ist Befund-Nr. 6.5.1 nicht ansetzbar, da sich der Zahnstatus nicht ändert.
Nr. 98h/1 BEMA ist nur bei Neuplanung einer mehrarmigen gebogenen Halte- oder Stützvorrichtung abrechenbar.
Berechnungsfähige Materialien
Abformmaterial