Wiederbefestigung Krone 14 - GKV
Wiedereinsetzen der Krone 14:
Wiedereinsetzen der Krone 14:
Wiedereinsetzen einer vestibulären Verblendung an implantatgetragenen Krone 11, adhäsiv bei erfüllter GOZ-Richtlinie 36a
01.07. Nach eingehender Untersuchung und Anfertigung eines OPGs , soll bei einem GKV-Patienten eine Neuplanung der OK Versorgung erfolgen. Abdrücke für Planungsmodelle werden genommen und eine Interimsversorgung des OK wird beantragt.