Tiefziehschiene als Provisorische Versorgung

Behandlungsbereich

Zahnersatz

Beschreibung

Tiefziehschiene als Provisorische Versorgung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

In bestimmten Fällen, z.B. bei überempfindlichen Patienten, die an einem starken Würgereiz leiden, wird eine Aufbissschiene mit eingearbeiteten Prothesenzähnen als provisorischer Zahnersatz eingegliedert.

 

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
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