Postendodontischer Stiftaufbau

Behandlungsbereich

Endodontie

Beschreibung

Postendodontische Stiftaubau, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX ( Text der Originalposition )

Diese Leistung wird zur Abrechnung herangezogen, wenn nach erfolgtem Stiftaufbau der Zahn mit einer definitiven Füllung versorgt wird und keine Krone erhält.

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen

Kommentare / Hinweise

43. Die provisorische Verankerung von bereits vorhandenen definitiven oder provisorischen Kronen auf frakturierten, aber erhaltungswürdigen Zähnen mit reversiblen Stiftaufbauten im Rahmen einer endodontischen Versorgung ist analog berechnungsfähig. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2270 (Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung) für angemessen.
Kommentarquelle:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen