Office-Bleaching

Behandlungsbereich

Prophylaxe

Beschreibung

Office-Bleaching gemäß § 2 Abs. 3, pro Kiefer , gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition) Bemerkungen In-Office-Bleaching bedeutet aus dem Englischen übersetzt „Zahnaufhellung in der Zahnarztpraxis“. Die Zahnaufhellung bzw. das Bleaching sollte durch einen Zahnarzt erfolgen.

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
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