Direktes Veneer (Laminierung), je Zahn

Behandlungsbereich

Füllungen

Beschreibung

Direktes Veneer (Laminierung), je Zahn, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr.XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

  • Im Rahmen der ästhetischen Zahnheilkunde kann die Remodellierung der Labialfläche eines Frontzahnes durch das Aufbringen einer Verblendschale, auch Veneer genannt, erfolgen. Diese Maßnahme kann im direkten oder indirekten Verfahren durchgeführt werden. Bei der Erstellung eines direkten Veneers wird die Labialfläche des betreffenden Zahnes nicht oder nur in geringem Umfang mit Schleifkörpern bearbeitet und nach entsprechend weiterführender Vorbereitung mit Kompositmaterial in der gewünschten Form und Farbe neu aufgebaut. Dieser Vorgang wird auch als Laminierung bezeichnet. Das Verfahren gilt als minimalinvasiv.
  • Die notwendigen Maßnahmen können unter rein ästhetischen Aspekten vom Patienten gewünscht werden oder z.B. bei Vorliegen von Fehlbildungen der Zahnhartsubstanz oder nach einem Frontzahntrauma zahnmedizinisch indiziert sein.

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
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