6130 Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung des Zahnes

Punktzahl:
20
(1) 1,12 (2.3) 2,59 (3.5) 3,94
Gebührenziffer:
6130
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie

Beschreibung

Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und ggf. Versiegelung des Zahnes

Leistungsinhalt

- Entfernung des Bandes- - Säuberung der Klebefläche - ggf. Fluoridierungsversiegelung ( keine Glattflächenversiegelung) - bei Neueingliederung, Umpositionierung oder Reparatur

Dokumentation

- Zahnangabe - Politur - Umpositionierung oder Rezementierung

Musterbeispiele für mögliche Begründungen

  1. Erschwertes Entbändern aufgrund stark am Zahnschmelz haftenden Kunststoffresten/Glasiomerzementresten
  2. Erhöhter Zeitaufwand aufgrund Zungendyskinesie
  3. Erschwert aufgrund ungünstiger, anatomischer Kronenformen
  4. Außergewöhnlich hoher Zeitaufwand aufgrund  des parodontal geschädigten Gebisses und zusätzlicher Schwierigkeit bedingt durch übermäßig starke Plaqueablagerungen
  5. Überdurchschnittlich  hohe Schwierigkeit und Zeitaufwand durch Zahnaplasien / Zahndysplasien / Zahnhyperplasien / Zahnhypoplasien
  6. Überdurchschnittlich  hohe Schwierigkeit und Zeitaufwand bei vorhandenen Schmelzhypoplasien

Abrechenbar je

je Band

Abrechnungsbestimmungen

  • keine

Kommentare / Hinweise

Kommentra der Bundeszahnärztekammer  Stand  Januar 2021

Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Bandes, das Entfernen von Kleberesten, das Polieren und gegebenenfalls die Versiegelung des Zahnes.

Kommentarquelle:
BZÄK

KOMMENTIERUNG DER PKV ZUR GEBÜHRENORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (GOZ), Stand: 28. Juli 2021

Mit der Gebühr abgegolten ist ausweislich der Leistungslegende das Polieren des Zahnes. Diese Teilleistung setzt voraus, dass zunächst vorhandene Zement-, Kunststoff- und Klebereste entfernt werden. Das Entfernen dieser Reste ist also ebenfalls mit GOZ-Nr. 6130 abgegolten. Die Gebühr erfasst außerdem eine ggf. anschließend vorgenommene Versiegelung des Zahnes, die also nicht mit GOZ-Nr. 2000 zusätzlich berechnet werden kann

 

Kommentarquelle:
PKV