2699 Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer

Gebührenziffer:
2699
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
167
Abrechenbar je:
je Kiefer

Leistungsinhalt

nach manueller Reposition für das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer

Kommentare / Hinweise

  • abrechenbar je Kiefer
  • gfls. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  • Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.

Privat abrechnen

Punktzahl:
2200
(1) 128,23 (2.3) 294,93 (3.5) 448,81
Abrechenbar je:
je Kiefer

Leistungsinhalt

nach manueller Reposition für das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer

Kommentare

  1. Die GOÄ-Nr. 2699 ist für das Anlegen und Fixieren einer Schiene am verletzten Ober- oder Unterkiefer berechnungsfähig,
  2. Sollte der unverletzte Gegenkiefer geschient werden müssen, so ist die GOÄ Nr. 2698 zusätzlich berechnungsfähig.
  3. Die Leistung nach Nr. Ä2699 beschränkt sich nicht nur auf den Bereich Kieferchirurgie. Schienen, die nach dieser Gebühr berechnet werden können, sind auch z.B.
  • Elbrechtschiene
  • Kappenschiene
  • Schnarcherschiene

 

Sollte eine allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers notwendig sein, so kann die GOÄ Nr. 2687 berechnet werden.