2699 Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer

GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Nummern
Gebührenziffer
2699
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer 

Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
BEMA Bewertungszahl
167
Abrechenbar je
je Kiefer

nach manueller Reposition für das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer

Kommentartext
  • abrechenbar je Kiefer
  • gfls. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  • Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Nummern
Punktzahl
2200
Faktor
(1.0) 123.73 €
(2.3) 284.59 €
(3.5) 433.06 €
Abrechenbar je
je Kiefer

nach manueller Reposition für das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer

Kommentartext
  1. Die GOÄ-Nr. 2699 ist für das Anlegen und Fixieren einer Schiene am verletzten Ober- oder Unterkiefer berechnungsfähig,
  2. Sollte der unverletzte Gegenkiefer geschient werden müssen, so ist die GOÄ Nr. 2698 zusätzlich berechnungsfähig.
  3. Die Leistung nach Nr. Ä2699 beschränkt sich nicht nur auf den Bereich Kieferchirurgie. Schienen, die nach dieser Gebühr berechnet werden können, sind auch z.B.
  • Elbrechtschiene
  • Kappenschiene
  • Schnarcherschiene


Sollte eine allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers notwendig sein, so kann die GOÄ Nr. 2687 berechnet werden.