GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Leistungsinhalt
nach manueller Reposition für das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- abrechenbar je Kiefer
- gfls. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
- Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Privat abrechnen
Leistungsinhalt
nach manueller Reposition für das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Die GOÄ-Nr. 2699 ist für das Anlegen und Fixieren einer Schiene am verletzten Ober- oder Unterkiefer berechnungsfähig,
- Sollte der unverletzte Gegenkiefer geschient werden müssen, so ist die GOÄ Nr. 2698 zusätzlich berechnungsfähig.
- Die Leistung nach Nr. Ä2699 beschränkt sich nicht nur auf den Bereich Kieferchirurgie. Schienen, die nach dieser Gebühr berechnet werden können, sind auch z.B.
- Elbrechtschiene
- Kappenschiene
- Schnarcherschiene
Sollte eine allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers notwendig sein, so kann die GOÄ Nr. 2687 berechnet werden.