2008 Wund- oder Fistelspaltung

Gebührenziffer:
2008
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Wund- oder Fistelspaltung

Gesetzlich abrechenbar

BEMA Bewertungszahl:
10
Abrechenbar je:
Wunde

Kommentare / Hinweise

abrechenbar je:

  • Wundspaltung/Fistelspaltung
  • Wunde/Fistel
  • bei Spätinfektionen/Eiterungen
  • Nr. 2008 ist nicht abrechenbar, wenn die Wund- oder Fistelspaltung Bestandteil einer anderen chirurgischen Leistung ist, ebenso nicht für einen operativen Zugangsschnitt.
  • Zuschläge (Operationsmikroskop, Laser, ambulante Operation) nach den Nrn. 440 bis 445 sind als vertragszahnärztliche Leistungen nicht abrechenbar.

Privat abrechnen

Punktzahl:
90
(1) 5,25 (2.3) 12,07 (3.5) 18,36
Abrechenbar je:
Wunde

Abrechnungsbestimmungen

  • keine

Kommentare

  1. Wundspaltung: Eröffnung einer Wunde, wenn Blut oder Wundflüssigkeit die primäre Wundheilung verhindern
  2. Fistelspaltung: Spreizen eines Fistelgangs, um den Sekretabfluss zu verbessern. Der Fistelgang kann dann als offene Wunde sekundär abheilen.
  3. Nach der Leistungsbeschreibung kann die GOÄ-Nr. 2008 abgerechnet werden, wenn eine Wundspaltung oder eine Fistelspaltung durchgeführt wird.
  4. Die Gebührennummer kann je Wunde berechnet werden.
  5. Berechnungsfähig auch für die Spreizung einer Schleimhautkapuze bei Dent.diff.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss