25c Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach nach Weitergehenden Maßnahmen nach den Nrn. 15, 16 und 17-24

Beschreibung

Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 15, 16 und 17-24

nach Weitergehende Maßnahmen

Leistung

Enden die Leistungen nach Weitergehende Maßnahmen, so ist Dreiviertel der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig (Nr. 15, 16, 17-24)

Zielgruppe

Zahnmedizin

Abrechnungsart

BU

BU Nr.

25c

BU Kategorie

Gebührenverzeichnis Versorgung der Unfallverletzten