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Kalkulieren ist besser als abgucken!

Nicht nur für die Planung der zahnärztlichen Behandlung, auch für die Prophylaxe ist es unumgänglich zu kalkulieren. Eine Zahnarztpraxis kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie nach betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen geführt wird.

Wie Sie Honorarforderungen richtig begründen

Welcher Fehler beim Begründen am häufigsten begangen wird und wie Sie für Ihre Praxis einen individuellen Begründungskatalog erstellen, schildert unsere Abrechnungsexpertin Christine Baumeister-Henning.

Zahnmedizinische Prävention der frühkindlichen Karies im BEMA

Unsere Abrechnungsexpertin stellt die Abrechnungsziffern mit den jeweiligen Abrechnungsbestimmungen vor.

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Privatleistungen bei Kassenpatienten – Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ

GKV-Patienten haben immer die Möglichkeit, durch eine private Vereinbarung am zahnmedizinischen Fortschritt teilzuhaben.

Erneut verlängert: Hygienepauschale als Corona-Aufschlag

Die Hygienepauschale in Höhe von 6,19 Euro wurde erneut verlängert: Die Befristung gilt nun bis zum 30. Juni 2021. Weiterlesen auf dzw.de »

GOZ 2197 neben GOZ 2060 ff., eine „never ending story“? Hier eine Alternative!

Sie werden denken „nein, nicht schon wieder die GOZ 2197“, aber unsere Autorin Eveline Glowka kommt nicht umhin, sich diesem Thema anzuschließen. Die adhäsive Befestigung hat uns die letzten Jahre doch ziemlich genervt. Und vermutlich geht das 2021 genauso weiter.

Die IP5 in der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Grundsätzlich gibt es keine verbindliche Richtlinie für die Haltbarkeit von Fissurenversiegelungen. Seit 1993 gehört die Fissurenversiegelung nach Nr. IP5 zur vertragszahnärztlichen Versorgung.

Was die GOZ nicht kennt … Analogberechung

§ 6 Abs. 1 GOZ ermöglicht eine analoge Abrechnung aller selbstständigen zahnärztlichen Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis der GOZ nicht aufgenommen sind.

Abrechnungsfrage des Monats Dezember

Nach der Vorlage eines Heil- und Kostenplans bei der PKV fordert diese beim Zahnarzt diagnostische Unterlagen an und bittet um Auskünfte.

Welche Aussage hierzu ist richtig?

a) Für die zahnärztliche Auskunft kann die Nr. Ä75 berechnet werden.

Kehrseite derselben Problematik – Schutz mittels Vereinbarung

Was die GOZ so anstrengend bis entnervend macht, ist der mit ihrer Anwendung verbundene ständige Ärger. Mal ist alles zu hoch, mal ist angeblich nicht richtig abgerechnet worden und mal gibt es dann im abgeschlossenen Tarif oder in der Sachkostenliste etc. die berechnete Leistung nicht.

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