Krone wiederbefestigen mit neuem Glasfaserstift, adhäsiv und Aufbau, adhäsiv - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
BEB '97
BEB Zahntechnik
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

24 Krone ist rausgefallen, Zahn ist abgebrochen, erhaltungswürdig und bereits wurzelkanalbehandelt.

24 Röntgenkontrollaufnahme, Zahnstumpf von Belägen gereinigt, Präparation und Anprobe eines Glasfaserstift, anschließende Eingliederung mit adhäsiver Befestigung. Stillung eine übermäßigen Papillenblutung und relative Trockenlegung für eine Mehrflächige Aufbaufüllung mesio-okklussal-distal-palatinal zur Aufnahme einer Krone mittels Zement;

Reingung der Krone und Wiederbefestigung in Adhäsivtechnik.

TP                
R                
B           k    
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.06.BEMA
Ä1
Beratung 199
01.06.24BEMA
Ä925a
Röntgen, bis zwei Aufnahmen11212
01.06.24GOZ
2195
Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o.Ä., 1x je Zahn130016.87
01.06.24GOZ
2197
Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)11307.31
01.06.24BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich11010
01.06.24BEMA
13b
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren, zweiflächig -- Aufbaufüllung--- Flächen: m-o-d-p ----13939
01.06.24BEMA
24a(i)
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen, Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen12525
01.06.24GOZ
2197
Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)11307.31
Gesamt: 126.49

Berechnungsfähige Materialien

Material Glasfaserstift ggf. Chairside-Laborleistung für das individualisieren des Glasfaserstiftes

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

    Gleichartige Versorgung

löst folgenden Festzuschuss aus:

   1x 6.8

   1x 1.4

 

Sollte eine konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau aus Metall gesetzt werden kann dies nach der BEMA-Nr. 18a berechenbar.

 

Da zuerst ein Glasfaserstift (GOZ-Nr. 2195) und anschließend eine Krone(BEMA-Nr. 24a) adhäsiv befestigt, handelt es sich um zwei voneinander unabhängige, selbstständige Maßnahmen. Die GOZ-Nr. 2197 kann in diesem Fall einmal neben der GOZ-Nr. 2195 und ein weiteres mal neben der BEMA-Nr. 24a berechnet werden. Sollte die Krone ebenfalls adhäsiv befestigt werden, so kann hierfür die GOZ-Nr. 2197 erneut berechnet werden. Der dentinadhäsive, mehrfach geschichtete Kompositaufbau wird nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet.