Bruchreparatur OK Totalprothese und indirekte Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung, zweizeitig - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Bruchreparatur einer Oberkiefer-Totalprothese (mit Abformung) ist notwendig aufgrund von mehrerer Bruchstellen.

Beim Einsetzen ist zu sehen dass die Prothese nicht richtig aufliegt und eine indirekte Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung notwendig ist.

Somit ergibt sich eine zweizeitige Reparaturmaßnahme. Pat. kommt an dem Tag ein drittes mal um die Prothese einzusetzen

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
26.07.OKBEMA
100b(i)
Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung)15050
26.07.OKBEMA
100e(i)
Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer18181
Gesamt: 131

Berechnungsfähige Materialien

Abformmaterialien

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

  • Regelversorgung

löst folgende Festzuschüsse aus:

  • 1x 6.2
  • 1x 6.7

 

Bei mehreren Sprüngen/Brüchen sind die Leistungseinheiten Nrn. 802 1 bzw. 802 2 BEL II je Sprung/Bruch abrechenbar.

 

BEMA-Nrn. 100 a und b neben BEMA-Nrn. 100 c bis f abrechnungsfähig, wenn die Wiederherstellung der Funktion (Bruch- und Sprungreparatur) oder die Erweiterung einer Prothese und die Unterfütterung einer abnehmbaren Prothese nicht in einer Sitzung durchführbar ist.
Ein Eintrag im Bemerkungsfeld oder im Feld „KZV-interne Mitteilung“ hinsichtlich der „zweizeitigen Durchführung“ ist sinnvoll.

Dies geht auch, wenn die Zweizeitigkeit nur im Labor passiert.