4.8 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn

Befund-Nr:
4.8

Befundbeschreibung

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn

Abrechnungsbestimmung

je Ankerzahn

Material

• NEM
• Konfektionsanker
• Verbrauchsmaterial Praxis

Betrag ohne Bonus

339,80 €

Beachte

Bei einer Neuversorgung ist die Kombination unterschiedlicher Verbindungselemente (z. B. Wurzelstiftkappen und Teleskope) ausgeschlossen.
Werden als Verbindungsvorrichtung auf den Wurzelstiftkappen keine Kugelknopfanker, sondern andere Systeme verwendet, handelt es sich nicht um eine Leistung nach Bema. Es liegt dann eine gleichartige Versorgung vor.

Kommentare / Hinweise

KZBV-Hinweise

  1. Die Befunde dieser Befundklasse beziehen sich auf den zahnlosen Kiefer oder auf einen Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer.
  2. Bei den Befunden Nrn. 4.5 bis 4.9 (4.5, 4.6, 4.7, 4.8, 4.9) handelt es sich um ergänzende Befunde. Der Versicherte hat z.B. Anspruch auf einen zusätzlichen Festzuschuss, wenn zur Versorgung die Notwendigkeit einer Metallbasis (Befund Nr. 4.5) oder einer Stützstiftregistrierung (Befund Nr. 4.9) gegeben ist.
Kommentarquelle:
KZBV
ZE GBA Richtlinie 35 Bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen ist neben der parodontalen Ausgangssituation der Restzähne auch die Lückentopographie im Hinblick auf die Art der Verankerung und die Abstützung kritisch zu bewerten. Zur Regelversorgung gehören in diesem Fall sowohl Cover-Denture-Prothesen als auch parodontal abgestützte Prothesen mit einer Modellgussbasis sowie als Verbindungs-elemente Resilienzteleskopkronen und Wurzelstiftkappen beziehungsweise Teleskop-/ Konuskronen.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss