Teilkronen vollkeramisch 11,21, CAD CAM in House GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
BEB '97
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

01.07. Der Patient erscheint zur Routineuntersuchung. Die Zähne 11.21 sind sehr stark gefüllt mit insuffizienten Eckenaufbauten. Palatinal ist der Substanzverlust allerdings sehr gering. Folgende Behandlungen werden vorgenommen:

-eine eingehende Untersuchung,
-Vitalitätsprüfung der Zähne 11,21, beide vital,
-eine Röntgenaufnahme von 11,21
-Besprechung der notwendigen Versorgung mit unterschiedlichen Vorgehensweisen und Materialien und deren Behandlungsverläufe. Pat. möchte Vollkeramikteilkronen im CAD/CAM Verfahren. Eine Vereinbarung nach §8Abs. 7 BMV-Z wird mit dem Patienten getroffen über die Leistungen, die über das Maß der BEMA-Leistungen hinausgehen.
-der Heil- und Kostenplan für die Krankenkasse wird erstellt.

15.07 Der Heil- und Kostenplan ist genehmigt . Die Zähne 11,21 werden präpariert. Folgende Behandlungsschritte werden in der Praxis vorgenommen:
-Oberflächen- und Intraligamentäre Anästhesie,
-Entfernung von weichen Belägen an den Zähnen 11,21
-Aufbaufüllungen an 21, 11  (jeweils dv).
-Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze,
-Scannen vom Ober- und Unterkiefer mit optisch-elektronischer Abformung und digitaler Bißregistrierung,
-Herstellung eines Provisoriums mit Abformung,  und Anfertigung eines Formteils. Provisorische Befestigung. Desinfektion des Abdrucks

-eine Prüfung des Intraoralescans,
-die Digitalisierung  des Unterkiefer-Modells,
-die Digitalisierung des Präparationsmodells,
-die Digitalisierung der Bissnahme,
-das Einstellen in den virtuellen Artikulator,
-das Digitalisieren der Modell-Segmente,
-das Digitalisieren  der Präparationsgrenzen,-

-die CAD-Konstruktion der Teilkronen

-die Erstellung der Teilkronen aus Keramik gefräst,

 
20.07. Im Praxislabor werden folgende Arbeiten verrichtet:

-das Nacharbeiten der CAM-Elemente,
-eine Farbgebung durch Bemalen,
-eine Konditionierung der Zirkonflächen,

-der Datenimport in die Fräseinheit
-die Anlage des Auftrags

21.07. Der Patient erscheint zur adhäsiven Befestigung der Teilkronen. Es erfolgt:

-jeweils eine Oberflächen- und Intraligamentäre Anästhesie der Zähne 21,11,
-ein Nachreinigung beider  Stümpfe
-das Anlegen von Kofferdam
-die Adhäsive Befestigung der Zähne 21,11

TP       PKMPKM       
R       KVKV       
Bf      wwww      f
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
01
Eingehende Untersuchung11818
01.07.11,21BEMA
8
Sensibilitätsprüfung der Zähne166
01.07.11,21BEMA
Ä925a
Ä925a Röntgen, bis zwei Aufnahmen11212
15.07.11,21GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie1301.69
15.07.11,21BEMA
40
Infiltrationsanästhesie2816
15.07.11,21GOZ
4050
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn2101.12
15.07.11,21BEMA
13b
Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial23978
15.07.11,21BEMA
12
Besondere Maßnahmen beim Präparieren11010
15.07.18-28,48-38GOZ
0065
Optisch-elektronische Abformung je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet48018
15.07.11,21BEMA
19 (i)
Schutz eines beschliffenen Zahnes und Sicherung der Kaufunktion durch eine provisorische Krone21938
15.07.11,21BEB Formteil für provisorische Versorgung100
05.07.OK BEB Desinfektion des Abdrucks100
15.04.BEB Intraoralscan prüfen100
15.07.BEB Gegenkiefer Modell digitalisieren100
15.07.BEB Präparationsmodell digital100
15.07.BEB Bissnahme digital100
15.07.BEB Einstellen in virtuellen Artikulator100
15.07.BEB Präparationsgrenze digitalisieren je Segment200
15.07.BEB CAD-Konstruktion Krone / Teilkrone/ Brückenglied200
15.07.BEB Krone / Teikrone aus Keramik gefräst 200
20.07.BEB CAM-Element nacharbeiten200
20.07.BEB Farbgebung durch Bemalen200
20.07.BEB Keramik / gegossenes Glas konditionieren200
20.07.BEB Datenimport in Fräseinheit100
20.07.BEB CAD / CAM Auftragsanlage100
21.07.11,21GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie1301.69
21.07.11,21GOZ
0090
Infiltrationsanästhesie2606.75
21.07.11,21GOZ
4060
Kontrolle nach Belagsentfernung harter und weicher Zahnbeläge270.79
21.07.11,21GOZ
2040
Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich1653.66
21.07.11,21GOZ
2197
Adhäsive Befestigung213014.62
21.07.11,21GOZ
2220
Teilkrone22067232.5
21.07.BEB Desinfektion der Teilkronen200
Gesamt: 458.82

Berechnungsfähige Materialien

• Abformmaterialien

• zahntechnische Kosten

• Keramikrohling

Hinweise zur Abrechnung

Einige Krankenkassen (z. B. die AOK BW) zahlen für ihre Versicherten den Festzuschuss 1.2 und fordern bei der Beantragung die Angabe des Befundkürzels "pw" auf dem Heil- und Kostenplan. In diesem Fall ist in der Therapieplanung das Symbol "PKM" für die Teilkrone einzutragen. Das Feld Regelversorgung bleibt ohne Eintrag. Eine Kombination der Befund-Nrn. 1.2 und 1.3 ist ausgeschlossen. Quelle KZV BW

In den meisten Fällen:

ist die Versorgungsform gleichartig.

Folgende Festzuschüsse werden ausgelöst:

-2x 1.1 

-2x 1.3

 

Nach der Leistungsbeschreibung der BEMA-Nr. 20 c sind nur vollständig metallische Teilkronen Vertragsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Theoretisch sind metallische Teilkronen auch an Front- oder Eckzähnen präparier- bzw. herstellbar. Jedoch führt die definitionsgemäße (siehe Abrechnungsbestimmung 3 zur BEMA-Nr. 20) vollständige Einbeziehung der Kaufläche – in der Front also der Schneidekante – durch das zwangsläufig dann mehr als deutlich sichtbare Metall zu ästhetisch inakzeptablen Ergebnissen an den Frontzähnen. Insofern entfallen metallische Teilkronen in der Front als mögliche Versorgungsform und sind daher in den Abrechnungsbestimmungen erst gar nicht erwähnt. Moderne Dentalkeramikverfahren ermöglichen jedoch selbstverständlich nicht nur im Seitenzahnbereich, sondern auch in der Front vollkeramische Teilkronen. Die Verblendung einer Teilkrone gehört nicht zur Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Berechnung einer verblendeten Teilkrone erfolgt auf der Basis der GOZ. Teilkronen aus reiner Keramik ohne Metallkern oder andere Verfahren der Teilkronenherstellung gehören nicht zum Leistungsinhalt des BEMA. Die Berechnung solcher Teilkronen erfolgt auf der Basis der GOZ. Je nach Ausdehnung der Restauration im Kauflächenbereich unterscheidet man zwischen der Versorgung mit einem Inlay, Onlay oder Overlay. Im Gegensatz zur Teilkrone, bei der jeweils beide Approximalflächen mit einbezogen sind, werden Inlays, Onlays und Overlays entsprechend anerkannten Präparationsregeln wie Füllungen aus plastischem Füllmaterial (BEMA-Nr. 13) unter Erhaltung der wesentlichen Zahnsubstanz nur im Bereich eines Defektes gestaltet. Bei einem Inlay wird die Kaufläche nicht vollständig mit der Restauration bedeckt, ein Onlay bedeckt die gesamte Kaufläche einschließlich der Höckerspitzen, während bei einem Overlay zusätzlich die bukkalen und/oder lingualen Höcker mit einem Außenschliff überkuppelt werden. Quelle Liebold Raff und Wissing