K2 Zuschlag, zu den Nrn. 45,46,48,50,51,55 oder 56 bei Kindern bis zum 4. Lebensjahr
Zuschlag, zu den Nrn. 45,46,48,50,51,55 oder 56 bei Kindern bis zum 4. Lebensjahr
Zuschlag, zu den Nrn. 45,46,48,50,51,55 oder 56 bei Kindern bis zum 4. Lebensjahr
Die neu in den BEMA aufgenommene patientenindividuelle Mundhygieneunterweissung soll den langfristigen Behandlungserfolg sichern und erfolgt im zeitlichen Zusammenhang mit der antiinfektiösen Therapie.