161a Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154 Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 151 und 154, Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche
Besuch je weiteren pflegebedürftigen Versicherten in derselben stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr.
Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung
Besuch eines Versicherten in einer Einrichtung zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung, ohne Vorliegen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs.
Besuch je weiteren Versicherten in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Leistung nach Nr. 151 – einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung.
Besuch eines Versicherten, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung
Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung
Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder Ähnliches, je Sitzung
Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Mundschleimhaut haftenden Medikamenten oder Behandlung von Prothesendruckstellen, je Sitzung
Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung