Wirtschaftlichkeitsprüfung – was ist zu beachten?
Zum Jahresende haben viele Praxen Post der Prüfungsstelle erhalten, eine Überprüfung der Abrechnung ergab Auffälligkeiten. Die Einleitung der Prüfverfahren erfolgt häufig auf Antrag seitens der Krankenkassen bzw. der KZV wenn Abweichungen der Abrechnungshäufigkeit bestimmter Leistungen im Vergleich zu den Durchschnittswerten auffallen. Prüfverfahren haben häufig empfindliche finanzielle Rückforderungen zur Folge, weshalb im Fall der Fälle richtig zu reagieren ist.