Grundlegendes
Beschreibung
                    Pulsoxymetrie gemäß § 6 Abs. 2 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalleistungsposition)
Bemerkung
Bei der Pulsoxymetrie handelt es sich um ein nichtinvasives Verfahren zur Messung der Sauerstoffsättigung des arteriellen Blutes (Oximetrie) und der Herzfrequenz (Puls). Es wird u.a. zur Überwachung bei Eingriffen an Problempatienten eingesetzt.
Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
            
Abrechnungsart
Analogleistung
                  GOÄ
                  Privat abrechnen