GOÄ Kategorie
                    L. Chirurgie, Orthopädie
                Grundlegendes
Behandlungsbereich
                    Chirurgie
                Beschreibung
                    Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
Abrechnungsart
              BEMA
              Gesetzlich abrechnen
              GOÄ
              GOZ
              Privat abrechnen
                    Gesetzlich abrechnen
Leistungsinhalt
- Reinigung
 - Desinfektion
 - Wundabdeckung
 - Kompression
 - o.Ä.
 
Berechnung daneben ausgeschlossen
              Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    - Wunden sind Verletzungen der Haut und/oder Schleimhaut und können oberflächlich oder ausgedehnt oder tief sein.
 - Als Wunde gilt auch die Brandwunde oder Schürfwunde.
 - Nicht als Wunden im Sinne der Nrn. 2000 und 2003 anzusehen sind durch Krankheit entstandene offene Körperstellen (Geschwüre), Ulcus cruris, Fistelwunden, Eiterungswunden.
 - Durch Operationen entstandene Wunden sind keine Wunden im Sinne der Nrn. 2000 und 2003; als unselbstständige Teilleistung der Operation kann deren Versorgung weder für den Operationszugang noch für den -abschluss berechnet werden.
 - je zu versorgende Wunde
 - Nrn. 2000 und 2003 sind nicht abrechnungsfähig zur Versorgung einer nach Zahnextraktion entstandenen Wunde oder einer anderen Operationswunde.
 - nicht neben GOÄ Nr. 2001 - 2004 und 2006 für dieselbe Wunde berechenbar
 - Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
 
Kommentarquelle
                    LRW
                Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
                    - Neben den Leistungen nach den Nummern 2000 bis 2005 ist die Leistung nach Nummer 2033 nicht berechnungsfähig, wenn die Extraktion des Nagels Bestandteil der Wundversorgung ist.
 
Leistungsinhalt
- Reinigung
 - Desinfektion
 - Wundabdeckung
 - Kompression
 - o.Ä.
 
Berechnung daneben ausgeschlossen
              Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    - Wunden sind Verletzungen der Haut und/oder Schleimhaut und können oberflächlich oder ausgedehnt oder tief sein.
 - Als Wunde gilt auch die Brandwunde oder Schürfwunde.
 - Nicht als Wunden im Sinne der Nrn. 2000 und 2003 anzusehen sind durch Krankheit entstandene offene Körperstellen (Geschwüre), Ulcus cruris, Fistelwunden, Eiterungswunden.
 - Durch Operationen entstandene Wunden sind keine Wunden im Sinne der Nrn. 2000 und 2003; als unselbstständige Teilleistung der Operation kann deren Versorgung weder für den Operationszugang noch für den -abschluss berechnet werden.
 - je zu versorgende Wunde
 - Nrn. 2000 und 2003 sind nicht abrechnungsfähig zur Versorgung einer nach Zahnextraktion entstandenen Wunde oder einer anderen Operationswunde.
 - nicht neben GOÄ Nr. 2001 - 2004 und 2006 für dieselbe Wunde berechenbar
 - Der Begriff "klein" ist nicht anzuwenden bei Eingriffen am Kopf und an den Händen (vgl. Interpretationsausschuss zum EBM in DÄ 102, Heft 10 vom 11.03.2005)
 
Kommentarquelle
                    G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss