Sensibilitätsmessung eines Nervenversorgungsgebietes

Behandlungsbereich

Allgemeine Leistungen

Beschreibung

Sensibilitätsmessung eines Nervenversorgungsgebietes gemäß § 6 Abs. 2 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Die Testung des Wahrnehmungsvermögens von Reizen im Versorgungsgebiet eines Nervs ermöglicht eine objektive Aussage über das sensible Leitungsvermögen des entsprechenden Nervs.

Abrechnungsart

Analogleistung
Privat abrechnen