SDA-Teilodontoplastik, je Zahn

Behandlungsbereich

Füllungen

Beschreibung

SDA-Teilodontoplastik, je Zahn, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

  • Im Rahmen der ästhetischen Zahnheilkunde wird die Remodellierung eines Zahnes als Zahnumformung oder Odontoplastik bezeichnet. Wird nur ein Teil eines Zahnes z.B. durch Abtragen von Zahnschmelz mit anschließendem Aufbringen von Keramik oder Komposit - material bearbeitet, spricht man von einer Teilumformung oder Teilodontoplastik.
  • Die entsprechenden Maßnahmen können unter rein ästhetischen Aspekten vom Patienten gewünscht werden oder z.B. bei Vorliegen von partiellen Fehlbildungen der Zahnhart - sub stanz zahnmedizinisch erforderlich sein.
  • Wird die Leistung auf Wunsch eines Patienten (z.B. aus rein ästhetischen Gründen) ohne medizinische Indikation durchgeführt, so wird sie als Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 erbracht und mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart. Hinweis: keine Erstattung durch die PKV!

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
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