Protrusionsschiene Schlafapnoe- bzw. Schnarcherschiene

Behandlungsbereich

Schienen und Aufbissbehelfe

Beschreibung

Schlafapnoe- bzw. Schnarcherschiene gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Bei einer Schnarcherschiene handelt es sich um ein therapeutisches Hilfsmittel, das den Unterkiefer vorverlagert und damit die oberen Atemwege erweitert. So können Schnarchgeräusche verhindert und Atemaussetzer behandelt werden. Es handelt sich um ein bimaxilläres Gerät bestehend aus zwei miteinander verbundenen transparenten Kunststoffschienen.

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen

Abrechnungsbeispiele

Kommentare / Hinweise

Protrusionsschiene Beschluss 20: Die Eingliederung einer Protrusionsschiene, z.B. zur Behandlung einer Schlafapnoe, stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 7010 (Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche) für angemessen; für bimaxillär verankerte Konstruktionen kann die Gebühr zweimal berechnet werden (OK und UK)

Kommentarquelle:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen