Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch

Behandlungsbereich

Parodontologie

Beschreibung

Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) gemäß § 6 Abs.1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr.2110 plastische Füllung, mehr als dreiflächig

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung

Kommentare / Hinweise

Beschluss 58: Qualifiziertes parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) zum perso-nalisierten Behandlungsplan Das qualifizierte parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch zum personalisierten Behandlungsplan in der 1. Therapiestufe gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und der DGZMK ist analog berechnungsfähig. Die Leistung umfasst die Aufklärung über: • Diagnose, • Gründe der Erkrankung, • Risikofaktoren, • Therapiealternativen, • zu erwartende Vor- und Nachteile der Behandlung • die Option, die Behandlung nicht durchzuführen sowie die Erläuterung des personalisierten Therapieplanes einschließlich notwendiger Verhaltensänderungen und allgemeinmedizinischer Wechselwirkungen. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2110. Die Leistung ist einmal je Parodontitis-Behandlungsstrecke berechnungsfähig. Um Erstattungs-schwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: GOZ-Nr. „2110a“ mit der Beschreibung „Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)“. Andere Gesprächs- und Beratungsleistungen sind daneben nicht berechnungs-fähig.
Kommentarquelle:
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen