Modellguss-Prothese ausschließlich auf Implantaten

Behandlungsbereich

Zahnersatz/andersartige Versorgung

Beschreibung

Modellguss-Prothese ausschließlich auf Implantaten gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Bemerkungen

Die GOZ Kommentare der BZÄK schließen die Berechnung der GOZ- Nr.5210 (Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Modellgussprothese) bei einer rein Implantatgestüzten-Versorgung aus. Die Gebührennummern GOZ-Nr.5220 und GOZ-Nr.5230 (Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese) kann im Zusammenhang mit einer Implantatversorgung nur berechnet werden, wenn die Prothese ihrer zahntechnischen Ausführung nach (Basisgestaltung, umlaufender Funktions-/Ventilrand) einer Totalprothese gleicht. Im Falle einer implantatgetragenen Modellgussprothese ist daher eine Analog-Position anzusetzen

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
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