Materialtestung

Analognummer:
Mattest

Behandlungsbereich

Allgemeine Leistungen

Beschreibung

Materialtestung gemäß § 6 Abs. 2 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr.XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Unter Materialtestung versteht man in der Zahnmedizin Verfahren, mit denen, in der Regel vor der Inkorporation von Fremdmaterial in die Mundhöhle eines Patienten, die Verträglichkeit des zahnärztlichen Materials bei diesem Patienten individuell getestet wird.

Abrechnungsart

Analogleistung
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