Kontrolle eines Medikamententrägers

Behandlungsbereich

Schienen und Aufbissbehelfe

Beschreibung

Kontrolle eines Medikamententrägers, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

 

Erläuterung

Die Anwendung von Medikamenten mittels individuell gefertigtem Medikamententräger dient der Kariesvorbeugung oder der minimalinvasiven initialen Kariesbehandlung.

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
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