Grundlegendes
Beschreibung
                    Herstellung einer Orientierungsschiene gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Behandlungsbereich
Implantologie
            
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
                    Januar 2021
Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung der Schablone ist im Leistungstext nicht beschrieben und kann daher nach § 6 Abs. 1 analog berechnet werden.
Kommentarquelle
                    BZÄK
                Abrechnungsbeispiele
Abrechnungsart
Analogleistung
                  GOZ
                  Privat abrechnen