Demontage/Remontage bedingt lösbarer Sekundär-/Tertiärstrukturen, je Implantat

Behandlungsbereich

Zahnersatz

Beschreibung

Demontage/Remontage bedingt lösbarer Sekundär-/Tertiärstrukturen, je Implantat gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Bei verschraubten Zahnersatzversorgungen auf Implantaten kann es erforderlich sein, die lösbaren Sekundär-/Tertiärstrukturen z.B. zur Durchführung von Reinigungs- und Pflegemaßnahmen abzunehmen und später wieder zu befestigen.

 

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen