Chirurgische Einordnung eines Zahnes

Behandlungsbereich

Chirurgie

Beschreibung

Chirurgische Einordnung eines Zahnes gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Ein (teil-)luxierter und/oder dislozierter Zahn kann chirurgisch wieder eingeordnet und mit einfachen Maßnahmen fixiert werden.

 

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
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