Bestimmung der Speichelfließrate, Sekretionsrate

Analognummer:
Speichelrate

Behandlungsbereich

Allgemeine Leistungen

Beschreibung

Bestimmung der Speichelfließrate, Sekretionsrate gemäß § 6 Abs. 2 GOZ, entsprechend GOÄ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

 

Erläuterung

Die Bestimmung der Speichelfließrate stellt ein Verfahren dar, mit dem die beim Kauvorgang produzierte Speichelmenge erfasst wird. Das Ergebnis lässt eine Aussage über das individuelle Kariesrisiko zu, das bei reduzierter Speichelsekretionsrate signifikant erhöht ist.

Abrechnungsart

Analogleistung
Privat abrechnen