Ausgliederung eines Vollbogens

Behandlungsbereich

Kieferorthopädie

Beschreibung

Ausgliederung eines Vollbogens entsprechend § 6 Abs. 1 GOZ, gemäß GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

In der GOZ ist unter der Gebührennummer 6150 zwar die Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend (Vollbogen), beschrieben, dessen Ausgliederung ist hingegen nicht abgebildet.

 

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
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