Ausgliederung einer intra-/extraoralen Verankerung, je befestigtes Teil

Behandlungsbereich

Kieferorthopädie

Beschreibung

Ausgliederung einer intra-/extraoralen Verankerung, je befestigtes Teil, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

In der GOZ ist unter der Gebührennummer 6160 zwar die Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung beschrieben, deren Ausgliederung ist hingegen nicht abgebildet.

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
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