Anlegen einer Bracket-Positionierungsschablone, je Kiefer

Behandlungsbereich

Kieferorthopädie

Beschreibung

Anlegen einer Bracket-Positionierungsschablone, je Kiefer gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

Erläuterung

Brackets können mit Hilfe einer Schablone exakt in der zuvor am Modell festgelegten Position fixiert werden.

 

Abrechnungsart

GOZ
Analogleistung
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