Gebührenziffer:
Ä96
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Schreibgebühr, je Kopie
Privat abrechnen
Punktzahl:
3
(1) 0,17 €
(2.3) 0,40 €
(3.5) 0,61 €
Abrechnungsbestimmungen
Die Schreibgebühren nach den Nummern 0095 und 0096 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 0080, 0085 und 0090 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Leistungsinhalt
Anfertigung einer schriftlichen Kopie zu einer gutachterlichen Äußerung
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: