Ä96 Schreibgebühr, je Kopie

Gebührenziffer:
Ä96
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien

Beschreibung

Schreibgebühr, je Kopie

Privat abrechnen

Punktzahl:
3
(1) 0,17 (2.3) 0,40 (3.5) 0,61

Abrechnungsbestimmungen

Die Schreibgebühren nach den Nummern 0095 und 0096 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 0080, 0085 und 0090 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.

Leistungsinhalt

Anfertigung einer schriftlichen Kopie zu einer gutachterlichen Äußerung

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht