Gebührenziffer:
Ä76
Behandlungsbereich:
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
Privat abrechnen
Punktzahl:
70
(1) 4,08 €
(2.3) 9,38 €
(3.5) 14,28 €
Abrechenbar je:
je Inanspruchnahme
Abrechnungsbestimmungen
keine
Kommentare
- Der schriftliche Diätplan muss individuell auf den Patienten ausgerichtet sein. Vorgefertigte, standardisierte Pläne sind nicht berechnungsfähig.
- Die Berechnung einer ausführlichen Ernährungsberatung ist weder in der GOZ noch GOÄ geregelt. Diese Leistung kann nach § 6 Abs. 1 GOZ (analog) berechnet werden.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Gerichtsurteil
Beschlossen durch
Oberlandesgericht
Landesgericht
Sozialgericht: