2675 Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik

Gebührenziffer:
2675
Behandlungsbereich:
Chirurgie

Beschreibung

Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Gesetzlich abrechenbar

Dokumentation

  • Anästhesie
  • Region
  • OP-Beschreibung
  • Wundversorgung

 

Privat abrechnen

Punktzahl:
850
(1) 49,54 (2.3) 113,95 (3.5) 173,40
Abrechenbar je:
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Leistungsinhalt

  • Schleimhautschnitt
  • Schleimhautpräparation
  • Verschieben der Schleimhaut Richtung Kieferbasis
  • Fixation in der neuen Position
  • Wundversorgung und Wundverschluss

Kommentare

  1. Formveränderung des Mundvorhofs bei einer Atrophie des Kieferknochens oder wenn zu wenig Schleimhaut vorhanden ist, z.B. nach OP oder Trauma oder
  2. Mundboden- oder Vesstibulumplastik zur Verbesserung des Prothesenlagers oder
  3. große Tuberplastik
  4. je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
  5. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  6. Während die Nr. 3240 GOZ für eine Vestibulumplastik kleineren Umfangs berechnungsfähig ist, wird die umfangreichere (d.h. ab etwa 2 Zahnbreiten) nach der Nr. Ä 2675 berechnet.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteil

Beschlossen durch

Oberlandesgericht

Landesgericht

Sozialgericht: 

Amtsgericht