Gebührenziffer:
2400
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Eröffnen eines Körperkanalverschlusses, z.B. Entfernen eines Speichelsteins
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
13
Abrechenbar je:
Operationsgebiet
Abrechnungsbestimmungen
- keine
Leistungsinhalt
• operative Öffnung von Verschlüssen der Ausführungsgänge der großen Speicheldrüsen (z.B. infolge von Vernarbungen oder Verlegungen durch Speichelsteine)
Kommentare / Hinweise
- je verschlossenem oder verengtem Körperkanal, z.B. bei angeborenem, postoperativem oder durch Vernarbung bedingtem Verschluss
- für die Aufdehnung (Bougierung) einer durch einen Speichelstein verschlossenen Mündung eines Speicheldrüsenganges
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Privat abrechnen
Punktzahl:
111
(1) 6,47 €
(2.3) 14,88 €
(3.5) 22,64 €
Abrechenbar je:
Operationsgebiet
Abrechnungsbestimmungen
- berechenbar für die operative Öffnung verschlossener Körperöffnungen
Kommentare
- je verschlossenem oder verengtem Körperkanal, z.B. bei angeborenem, postoperativem oder durch Vernarbung bedingtem Verschluss
- für die Aufdehnung (Bougierung) einer durch einen Speichelstein verschlossenen Mündung eines Speicheldrüsenganges
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss