116 Fotografie
Profil- oder Enface-Fotografie mit diagnostischer Auswertung
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen gemäß § 87 Abs. 2 und 2h SGB V
Der EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab gemäß § 87 Abs. 2 und 2h1 SGB V bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander.
Der Inhalt des Leistungsanspruchs der Versicherten und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung ergibt sich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des SGB V aus den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in Verbindung mit dem EBM Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen.
Profil- oder Enface-Fotografie mit diagnostischer Auswertung
Zusätzliche Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale Analyse, graphische oder metrische Analyse, Diagramme), je Nr. 7a
Untersuchung des Gesichtsschädels, einmal je Fernröntgenseitenbild einschließlich Dokumentation
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, einfach durchführbarer Art
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, mittelschwer durchführbarer Art
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, schwierig durchführbarer Art
Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, besonders schwierig durchführbarer Art
Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, einfach durchführbarer Art
Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, mittelschwer durchführbarer Art
Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, schwierig durchführbarer Art