202 5 Einarmige gegossene-, Stütz- oder Verbindungselemente - Kralle

BEL-Nr.:
202 5

Leistungsinhalt

Einarmige gegossene-, Stütz- oder Verbindungselemente -  Kralle

Bei der Kralle handelt es sich um ein einarmiges, gegossenes Halteelement, das einen Frontzahn von mesial oser distal umfasst und sich inzisal abstützt.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Anzahl der Klammern
Zahnangabe
Herstellungsort:
Eigenlabor (Name des ZT)
Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechenbar je: 
je Zahn

Abrechnungsbestimmungen

Die L- Nr. 202 5 ist je Kralle ein Mal abrechenbar.

Werden im Reparaturfall Klammern seperat gegossen, ist jeweils einmal pro Prothese der Zuschlag nach L- Nr. 212 0 (Zuschlag einzelne gegossene Klammer).

Im Reparaturfal ist zusätzlich das Einarbeiten einer Klammer nach der L- Nr. 802 5 /LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten) berechenbar.

Das Anlöten im Reparaturfall ist über L- Nr. 807 0 (Metallverbindung bei Istandsetzung/Erweiterung) berechenbar.

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Biss Silikon