102 6 Vollkrone/Metall bei Implantatversorgung

BEL-Nr.:
102 6

Leistungsinhalt

Vollgusskrone aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.

  • Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
  • Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten
  • Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren
  • Ggf.:
  • Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren.
  • Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
  • Lötung, einfach.
  • Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
  • Lötmodell.

 

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der ausgegossenen Modelle

• Anzahl der angefertigten Kronen

• Angabe des Metalls / NEM Verabeitungsaufwand

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 a der Zahnersatz-Richtlinie (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke)

Beachte

• Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 a der Zahnersatz-Richtlinie (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke)

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterial
• Biss Silikon
• prov. Krone

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Vollgusskrone aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.

Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes.
Sägeschnitt, Segment beschleifen und vorbereiten Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren
Ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren.
Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
Lötung, einfach.
Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
Lötmodell.

 

Erläuterungen zur Abrechnung

Abrechenbar nur für eine Versorgung nach Nr. 36 a der Zahnersatz-Richtlinie (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke).

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI