Wiederbefestigung einer Hybridbrücke 43-31 - PKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz

Abrechnungsbereiche

GOZ
BEL II
BEB '97
BEB Zahntechnik
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Abnahme und Wiederbefestigung einer Hybridbrücke 43-31:

01.07.: Pat. kommt zur eingehenden Untersuchung. Hierbei wird festgestellt, dass sich die Hybridbrücke 43-31 gelockert ist. Pat. hat keine Beschwerden, die Hybridbrücke ist über 5 Jahre alt. Röntgenzahnfilm der regio 43 erstellt. PSI-Befund wurde aufgenommen und den Pat. mitgegeben. Funktionsfähigkeit der Brücke sieht soweit gut aus. Den Pat. aufgeklärt, dass Brücke abgenommen und neu wiederbefestigt werden müsste um zu sehen ob Implantat oder Zahn locker ist. Pat. ist damit einverstanden und wurde über die Mehrkosten aufgeklärt. Zahn 43 wird, mittels einer Oberflächenvereisung und einer Intraligamentären Anästhesie betäubt.  Die Brücke wird entfernt, der Zahnstumpf und das Implantatabutment werden gereinigt, harte und weiche Belege entfernt und auf Lockerung geprüft. Keine Lockerung erkennbar, Zahnstumpf sieht gut aus und nach Sondierung des Implantates ist die Funktionsfähigkeit gegeben und keine Periimplantitis erkennbar. Die Brücke wird adhäsiv wiederbefestigt (Metallfläche).

TP                
R                
B                
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B     ksbsbsk       
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.GOZ
0010
Eingehende Untersuchung11005.62
01.07.GOÄ
Ä1
Beratung, auch telefonisch199
01.07.43GOÄ
5000
Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion10
01.07.GOZ
4005
Erhebung mindestens eines Gingivalindex und / oder Parodontalindex1804.5
01.07.43GOZ
0080
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1301.69
01.07.43GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie1603.37
01.07.31,43GOZ
2290
Entfernung Inlay / Krone oder Trennung Brückenglied o.Ä.218020.25
01.07.43,31GOZ
4050
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger Zahn, Implantate , Brückenglieder2101.12
01.07.43-31GOZ
5110
Wiedereingliederung einer endgültigen Brücke nach Wiederherstellung der Funktion136020.25
01.07.43,31GOZ
2197
Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)213014.62
Gesamt: 80.42

Berechnungsfähige Materialien

Anästhesiematerial

Berechnungsfähige Laborpositionen

Hinweise zur Abrechnung

Sollte ein Test zur Messung der Osseointegration bzw. Stabilitätsmessung durchgeführt werden, so ist dies Analog nach §6 Abr. 1 GOZ zur berechnen ;