Wiederbefestigung der Brücke von 11-13 - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Pat. kommt in die Praxis da die Brücke 11-13 runtergefallen ist. Symptombezogene Untersuchung und Besprechung über die Behandlung. Vitalitätsprüfung an den Zahn 11,13 positiv. Pat. möchte keine Anästhesie. Zahnsteinentfernung. Brücke 11-13 wurde wiederbefestigt mit Zement.

TP                
R                
B     kbk        
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
20.07.BEMA
Ä1
Beratung, auch fernmündlich199
20.07.11,13BEMA
8
Sensibilitätsprüfung der Zähne 166
20.07.BEMA
107
Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung11616
20.07.11-13BEMA
95a
Wiederherstellung der Funktion von Brücken, Wiedereinsetzen Brücke mit 2 Ankern13434
Gesamt: 65

Hinweise zur Abrechnung

  • Versorgungsform:
    • Regelversorgung
  • löst folgende Festzuschüsse aus:
    • 2x 6.8

 

Wenn die Brücke in Adhäsivtechnik wiederbefestigt wird, so ist die Versorgung Gleichartig und die GOZ-Position 2197 abrechenbar.

Sollte eine kleine Reparatur zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit notwendig sein, so ist diese in der BEMA-Position 95a abgegolten und kann im Labor berechnet werden.