Table Tops

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Kronen

Abrechnungsbereiche

GOZ
Analogleistung
Privat abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Nach erfolgter Schienentherapie zur Bisserhöhung und mehrfacher manueller Therapie zur Behandlung der cranio-mandibulären Dysfunktionen, sollen bei einem GKV-Patienten Table Tops als permanente Lösung, im indirekten Verfahren, angefertigt werden um die Schmerzen des Patienten dauerhaft zu beseitigen.  Durch jahrelangen Bruxismus zeigt das ansonsten intakte Gebiss 17- 27, 37-47 sehr starke Substanzverluste. Die OK Okklusion soll insgesamt äquilibriert werden, um die Bisslage an die Gelenkfunktion anzupassen. Es werden keramische, vollanatomisch bemalte, monolithische Onlays und Veneers geplant.

01.07. Der Patient erscheint zur routinemäßigen Untersuchung. Folgende Leistungen werden erbracht:

-Eingehende Untersuchung,
-Entfernung von  Zahnstein  zum ersten Mal im Kalenderjahr,
-Aufzeichnung des fälligen parodontalen Screeningindex.

Das Parodontium zeigt sich nicht behandlungsbedürftig. Das weitere Vorgehen zur permanenten Bisserhöhung wird mit dem Patienten besprochen. Eine Vereinbarung nach § 8 Abs 7 Bundesmantelvertrag wird dem Patienten vorgelegt, da die vorgesehene Behandlung mit Table Tops nicht Bestandteil der Bema ist. Des Weiteren wird dem Patienten ein ausführlicher Heil- und Kostenplan für die Behandlung vorgelegt.

 06.07. Der Patient hat die Vereinbarungen unterschrieben und ist mit der Behandlung einverstanden.

-Es werden 4 Intraorale Fotos zur Diagnostik hergestellt,
-Einschleifmaßnahmen an den Zähnen 17-27 werden vorgenommen,
-Die Zähne 17,16,27,26 erhalten jeweils eine intraligimentäre Anästhesie,
-Vier Optisch-elektrische Abformungen inkl. digitaler Bissnahme werden erstellt und an die Zahntechnik weitergeleitet.
-Eine Registrierung der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, die Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung   und Registrierung von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung werden vorgenommen.
-Es wird eine umfangreiche, individuelle Farbbestimmung vorgenommen.

12.07.  Die Zahntechnik schickt ein Wax-up des Oberkiefers. Der Zahnarzt kontrolliert den Biss im Artikulator.

20.07. Die Repositions-Onlays für die Zähne 17-14,24-27 und die Repositions-Veneers für die Zähne 13-23 werden unter Kofferdam adhäsiv befestigt.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
01
Eingehender Untersuchung11818
01.07.BEMA
107
Entfernung harte Zahnbeläge, je Sitzung11616
01.07.BEMA
04
Erhebung eines PSI-Codes11212
01.07.GOZ
0040
Heil- und Kostenplan bei funktionstherapeutschen Maßnahmen125014.06
06.07.Analog
Fotographie zur Diagnostischen Auswertung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)40
06.07.GOZ
8100
Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss142015.75
06.07.17-27GOZ
0090
Intraorale Infiltrationsanästhesie46013.5
06.07.17-27, 47-37GOZ
0065
Optisch elektrische Abformung48018
06.07.GOZ
8010
Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers118010.12
06.07.GOZ
8035
Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung 155030.93
06.07.GOZ
8065
Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung185047.81
06.07.Individuelle Zahnfarbenbestimmung 100
06.07.17-27GOZ
2260
Provisorische Krone, direktes Verfahren, ohne Abformung1410078.74
12.07.Analog
Kontrolle der Artikulation im Artikulator durch den Zahnarzt gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)10
20.07.17-27Analog
Eingliederung von Table Tops im indirekten Verfahren gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)140
20.07.17-27GOZ
2040
Spanngummi anlegen2657.31
20.07.17-27GOZ
2197
Adhäsive Befestigung 14130102.36
Gesamt: 384.58

Berechnungsfähige Materialien

Bissregistrat Anästhetikum Zahntechnische Materialien

Hinweise zur Abrechnung

Hinweise zur Abrechnung: Funktionstherapeutische Maßnahmen sind nicht Bestandteil der Bema und werden nach GOZ abgerechnet. In der GOZ-Nr. 8090 ist der diagnostische Aufbau von Funktionsflächen beschrieben, der therapeutische Aufbau ist nicht beschrieben.

Kommentare:

Beschluss Beratungsforum PKV Nr. 29 : 

„Table Tops“ als definitive Maßnahme sind als Oberbegriff für die Versorgung von verlorengegangenen Funktionsflächen als Folge einer Fehlfunktion der Okklusion und Artikulation zu verstehen. Entsprechend des Defektes unterscheiden sich die Table Tops in ihrer Ausdehnung voneinander. Dementsprechend richtet sich die analoge Berechnung einer Gebühr nach der konkreten Ausdehnung der verlorengegangenen Funktionsflächen. Vor der Versorgung mit Table Tops müssen alle notwendigen Schritte einer Funktionsdiagnostik /-therapie durchgeführt worden sein (z. B. Schienentherapie).